Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand 01.01.2012)
1. Bestellung / Vertragsabschluss:
Jede Bestellung bedarf der Schriftform. Sie wird in der Regel durch uns schriftlich bestätigt. Erhalten wir eine Kostenübernahmeerklärung, gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung, ebenso bei Eilaufträgen. Der Vertrag kommt zustande, wenn er beiderseits unterschrieben wird oder eine verbindliche Bestellung des Käufers vorliegt, oder der Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt bzw. der Kaufpreis vorab entrichtet wurde. Alle Änderungen und Nebenabsprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
1.1 Bindefrist
an ein abgegebenes Angebot halten wir uns 4 Wochen ab Abgabedatum gebunden. Erfolgt während dieser Frist kein Auftrag über die angebotene Ware, erlischt das Angebot ohne weitere Ankündigung.
2. Lieferung / Gefahrenübergang:
Liefertermine und Lieferfristen sind uns schriftlich mitzuteilen. Sie gelten als annähernd vereinbart. Bei Lieferverzug ist eine angemessene Nachfrist zu setzen, welche uns durch schriftliche Mahnung angezeigt werden muss. Wenn wir bei der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse gehindert sind, die wir Trotz den Verhältnissen des Einzelfalles zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden konnten, insbesondere durch Verzögerungen bei der Anlieferung, Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, höhere Gewalt, Arbeitskämpfe und ähnlichem verlängert sich die Lieferfrist im angemessenen Umfang. Umstände werden von uns unverzüglich mitgeteilt.
2.1 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser uneingeschränktes Eigentum. Sie darf weder veräußert, beliehen oder verpfändet werden. Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über.
3. Preisstellung:
Unsere Preise gelten grundsätzlich inkl. Lieferung frei Haus, es sei denn im Angebot ist etwas anderes vereinbart. Unsere Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer zum jeweils gültigen Satz.
4. Zahlungsbedingungen:
Unsere Rechnungen über gelieferte Ware oder Reparaturrechnungen sind grundsätzlich nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen. Änderungen des Zahlungsziels oder Gewährung von Skonti bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Bei Sonderanfertigungen jeglicher Art oder bei Ware, die aufgrund von Maßen, Stoffen, Stofffarben, Leder und Lederfarben extra für den Käufer bestellt oder angefertigt wurden, ist der Kaufpreis bei Bestellung der Ware vorab zu entrichten (Vorkasse).
5. Mängel:
Treten Mängel auf, so ist der Verkäufer unbeschadet der Rechte des Käufers zu einer Nachbesserung des Mangels berechtigt. Eine Nachbesserung gilt als gescheitert, wenn auch der dritte Nachbesserungsversuch fehlschlägt.
6. Gewährleistung:
Grundsätzlich beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Lieferung der Ware. Bei Reparaturen während des Gewährleistungszeitraumes verlängert sich dieser nicht, wenn von uns ein Ersatzgerät bzw. Ersatzware für den Reparaturzeitraum zur Verfügung gestellt wird. Wird kein Ersatzgerät bzw. Ersatzware zur Verfügung gestellt, so verlängert sich die G.-Frist um die Dauer der Reparatur. Bei Reparaturen außerhalb des Gewährleistungszeitraumes erstreckt sich eine erneute Gewährleistung nur auf die bei der Reparatur ausgetauschten Teile, sowie die dafür aufgebrachte Arbeitszeit und ggf. Anfahrtskosten.
Die erneute Gewährleistung wird auf 6 Monate begrenzt. Reparaturen sind nur durch uns oder durch uns autorisierte Fachkräfte durchzuführen, anderenfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch. Dies gilt insbesonders dann, wenn wir feststellen, dass angebrachte Siegel verletzt sind und somit ein unautorisierter Eingriff in das Gerät erfolgte. Für durch uns gelieferte Software übernehmen wir keine Gewähr. Es gelten die Bestimmungen des Softwareherstellers. Durch das Aufspielen von uns gelieferter Software verursachte Fehler oder Defekte an der Hardware oder anderer Software übernehmen wir ebenfalls keine Gewähr. Keine Garantie oder Gewährleistung bei Batterien und Beleuchtungsmitteln.
Die Gewährleistung auf Akkus ist auf 6 Monate begrenzt. Nach 6 Monaten erfolgt eine Aufrechnung des Anspruches nach Restlaufzeit. Dies bedeutet in der Praxis, dass bei einer Reklamation eines Akkus nach 6 Monaten 50% und nach 13 Monaten 80% des Kaufpreises vom Kunden zu tragen sind. Dies liegt bei Akkus daran, dass die Lebensdauer sehr stark vom Lade-bzw. Entladeverhalten abhängig ist. Darauf hat der Verkäufer keinen Einfluss. Das Wechseln defekter Akkus wird entsprechend vorher beschriebenem Muster berechnet. Hierzu zählen neben den Lohnkosten auch evtl. anfallende Fahrt-bzw. Transportkosten.
7. Rücktritt
Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller dienProduktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und ihm die erbrachten Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde. Für die Warenrücknahme gilt. Ziff. 8.
8. Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung. Bei Sonderanfertigungen jeglicher Art oder bei Ware, die aufgrund von Maßen, Stoffen, Stofffarben, Leder und Lederfarben extra für den Käufer bestellt oder angefertigt wurden, ist eine Rücknahme des Kaufgegenstandes ausgeschlossen.
9. Reparatur-Kostenvoranschläge und Verbleib (Entsorgung)
defekter Geräte:
Kostenvoranschläge für Reparaturen sind kostenpflichtig, da dadurch –anders als z.B. im Radio-Fernsehfachhandel- erhebliche Anfahrtskosten und ein hoher Zeitaufwand verbunden sind. Sie werden nach Fahrtkosten und Zeitaufwand berechnet. Werden Geräte, für die von uns ein Kostenvoranschlag erstellt wurde, nicht längstens 3 Monate nach Erstellung des Kostenvoranschlages zurück gefordert, so ist es uns freigestellt diese Geräte zu verschrotten. Es wird von uns zusätzlich zu den Kosten für den Kostenvoranschlag eine Entsorgungspauschale berechnet. Bei einer Reparatur ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über.
10. Schadenersatzansprüche:
Schadenersatzansprüche aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus schuldhafter Verletzung von Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung auch für grob fahrlässige Vertragsverletzungen wird auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden begrenzt.
11. Datenschutz:
Personenbezogene Daten werden im Rahmen des BDSG verarbeitet. Mitteilungen für natürliche Personen aufgrund § 26 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes. Bei der Auftragsbearbeitung werden personenbezogene Daten gespeichert, übermittelt und verarbeitet.
12. Erfüllungsort:
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist Tönisvorst.
13. Schlussbestimmungen:
Soweit einzelne Bestimmungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendwelchen Gründen rechtsunwirksam sind oder werden sollten, wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt. Eine rechtlich unwirksame Bestimmung wird durch die jeweils rechtlich gültige Bestimmung ersetzt.
14. Gerichtsstand:
Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Kempen/Niederrhein, bzw. das fachliche, sachliche oder ein besonders zuständiges Gericht auf deutschem Boden. Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.